
Derweil mancherorts noch immer mit einem nicht rechtskräftigen Urteil gegen Max Weiss geworben wird, sieht die Realität ganz anders aus. Sowohl das Landgericht Koblenz als auch das Landgericht Memmingen haben 2025 beide Klagen gegen den Coach abgewiesen. Die Kosten mussten die Kläger tragen.
Marketing-Versprechen begegnen einem alltäglich im Dschungel der Online-Welt, davon kann auch Max Weiss ein Lied singen. Schließlich wirbt so manche Kanzlei mit spektakulären Erfolgsgarantien um Mandaten zu gewinnen — und das durchaus auf seine Kosten. Die Sache hat nur einen Haken, einen, der sogar recht groß ist: Die Angebote der Weiss Consulting & Marketing GmbH fallen überhaupt nicht unter das Fernunterrichtsschutzgesetz. Der Vorteil: Der Anbieter hat es schwarz auf weiß und das in Form von Gerichtsurteilen. Zwei Landesgerichte haben geurteilt und der Coach aus Bad Tölz ist mit klaren Siegen aus dem rechtlichen Boxring gestiegen. Es ist natürlich reine Spekulation, aber dieser Umstand dürfte den Klägern weniger geschmeckt haben. Obendrein sind sie auch noch von der Kanzlei vertreten worden, die sich bereits 2024 mit dem vorläufigen Urteil auf Mandantenwerbung begeben hat.
Ein Blick auf die Coaching-Szene zeigt durchaus, dass ein Putzkommando Zeit wurde. In den letzten Jahren ist eine Armee an Schnellverdienern aus dem Boden geschossen, die mit großspurigen Versprechen unerfahrene Kunden abgezockt haben. Es wurden wild Programme zusammengeschustert, um an der schnellen Fahrt auf dem Glückszug teilzunehmen. Emotionale Verkaufstaktiken und falsche Erfolgsversprechen lockten zum Vertragsabschluss — und nicht selten gab es dafür mit Glück ein paar Videos und nicht nur heiße Luft.
Das zeigt eindeutig, dass die Schutzfunktion des FernUSG hilfreich und angebracht ist. Wer Coachings als Online-Kurs verkauft, muss sich an entsprechende Regeln halten.
Wer nun aber auf den Glückszug gegen „unseriöse Coaching-Anbieter“ aufspringt, möge doch vorher prüfen, wen er als schwarzes Schaf an den virtuellen Pranger stellt — oder wo mit Farbe manuell nachgeholfen werden musste, wie im Fall von Max Weiss. Denn wer hinschaut, wird rasch merken, dass das Max Weiss Coaching individuelle Begleitung, statt Massenabfertigung bietet und auch, dass der Anteil an Live-Interaktionen deutlich den der vorgefertigten Lernmodule übersteigt. Nicht zu vergessen, dass es statt pauschaler Erfolgsrezepte um die persönliche Entwicklung geht.
Das FernUSG hat klare Regeln, die eigentlich nicht falsch interpretiert werden können. Es müssen drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein, damit es greifen kann. Bei einem Blick auf diese Regeln wird rasch klar, warum die Programme von Max Weiss mit Fernunterricht und dem entsprechenden Gesetz nichts zu tun haben:
Entgeltliche Wissensvermittlung (schulisch/beruflich)
Räumliche Trennung zwischen Lehrenden und Lernenden